paragraph 184x167 - Bundesfinanzministerium: Streuartikel bleiben steuerfreiWerbeartikel bis zu einem Wert von 10 Euro bleiben auch künftig steuerfrei. Das Bundesfinanzministerium hat die bislang gängige Praxis bei der Anwendung des § 37b EStG zur Pauschalisierung der Einkommenssteuer bei Sachzuwendungen trotz entgegenstehender Auffassung des Bundesfinanzhofs bestätigt, wie aus einem Schreiben vom 19. Mai 2015 hervorgeht. Damit herrscht nun Rechtssicherheit in dieser Frage.

§ 37b EStG ermöglicht es Unternehmen, Sachzuwendungen an Kunden oder Mitarbeiter pauschal mit 30% zu versteuern, damit die Empfänger die Leistungen nicht ihrerseits als geldwerten Vorteil bei der Steuererklärung angeben müssen.

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