Paragraph 184x167 - Bundesrat: Freibetrag für Mitarbeitergeschenke erhöhtIm Rahmen der vom Bundesrat am 10. Oktober 2014 beschlossenen Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien (LStÄR) 2015 gilt seit dem 1. Januar 2015 eine neue Freigrenze für zusätzlich zum Arbeitslohn vergebene Aufmerksamkeiten von Arbeitgebern an Arbeitnehmer. Waren Sachzuwendungen wie Gutscheine oder Blumen zu einem persönlichen Anlass wie Hochzeit, Geburt eines Kindes oder Firmenjubiläum bisher bis zu einem Wert von 40 Euro lohnsteuerfrei, so beläuft sich die steuerliche Freigrenze nun auf 60 Euro. Das gilt auch für Arbeitsessen und Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen. Barlohnzuschüsse hingegen wären steuerpflichtig.

Grund für die Änderung der Lohnsteuerrichtlinien sei laut Bundesministerium für Finanzen die Anpassung an aktuelle Rechtsprechungen, Gerichtsentscheidungen und Gesetzesänderungen gewesen.

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