AndreasRiegel 250x274 - Compliance: „Präsente zur Klimapflege sind zulässig“

Andreas Riegel

Aktuell sorgt das Thema Compliance – also das gesetzes- und regeltreue Verhalten – sowohl bei Unternehmen, die Werbeartikel einsetzen, als auch bei denjenigen, die Zuwendungen empfangen, für ein erhebliches Maß an Verunsicherung. So recht weiß niemand, was er annehmen darf und was nicht. Die Folge: ein erhebliches Maß an Verunsicherung bei allen Beteiligten. „Die Gesetze für Korruptionsstraftaten sind unpräzise formuliert. Daher nehmen viele aus Unwissenheit lieber gar nichts an, um nicht in den Verdacht der Vorteilsnahme zu geraten“, erläutert der Düsseldorfer Anwalt Andreas Riegel. Generell Vorsicht und Zurückhaltung, so Riegel weiter, seien im öffentlichen Sektor geboten, wo sogenannte Amtsträger im Rahmen ihrer Dienstausübung schnell in den Ruch der Bestechlichkeit kommen. Weniger brisant verhalte es sich jedoch im B2B-Sektor: „Hier gibt es durchaus erhebliche Spielräume, da das Anbieten und Annehmen von Präsenten nur dann unzulässig ist, wenn man sich dadurch in einer konkreten Wettbewerbssituation einen Vorteil verschaffen könnte. Präsente zur Klimapflege dagegen sind vollkommen zulässig“, erklärt der Sachverständige.

Ein ausführliches Interview mit Andreas Riegel zum Thema Compliance erscheint in der kommenden Ausgabe von Promotion Products, Nr. 47 (24. Februar 2015).

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