Pharma Aufm2 1E5Q9988 - Pharma-Marketing: Werbeartikelverbot in Kraft

„Reklamin“ und „Responsum“ gehören seit dem 1. Juli der Vergangenheit an.

Seit dem 1. Juli 2014 gilt offiziell das „Geschenkeverbot“ nach dem Fachkreise-Kodex der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA). Mitgliedern des FSA ist es damit fortan untersagt, Angehörige von Fachkreisen mit geringwertigen Werbeartikeln, z.B. Kugelschreibern oder Schreibblöcken, zu bedenken – unabhängig davon, ob es sich um produktbezogene oder nicht produktbezogene Werbung handelt. Unzulässig ist außerdem die Abgabe von allgemeinem Praxisbedarf wie Spritzen, Pflastern oder Desinfektionsmitteln sowie von Fachbüchern, medizinischen Zeitschriften und Zeitschriftenabonnements. Erlaubt sind weiterhin geringwertige Informationsmaterialien oder Schulungsunterlagen, die einen direkten Bezug zur beruflichen Praxis und zur Patientenversorgung haben.

Die neue Regelung, die im FSA-Kodex „Fachkreise“ (§ 21) verankert ist, wurde im Mai 2014 vom Bundeskartellamt offiziell genehmigt und soll nach Angaben des FSA vermeiden, dass Ärzte bei der Verordnung von Medikamenten in den Ruch einer Beeinflussung seitens der Pharmaindustrie kommen.

Der FSA ist ein Verein, in dem sich 59 Pharma-Unternehmen zusammengeschlossen haben, um eine unlautere Beeinflussung von Ärzten und Patientenorganisationen auszuschließen. Hierzu hat der FSA Kodizes mit Verhaltensgrundregeln entwickelt. Zur wirksamen Durchsetzung wird jede Missachtung öffentlich gemacht und sanktioniert.

www.fs-arzneimittelindustrie.de

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