paragraph 184x167 - EU: „Made in“-Kennzeichnung soll verpflichtend werdenIn einer Plenartagung am 15. April 2014 haben die Abgeordneten des EU-Parlaments in Brüssel mehrheitlich dafür gestimmt, Non-Food-Erzeugnisse, die auf dem EU-Binnenmarkt zum Verkauf stehen, grundsätzlich mit der Angabe des jeweiligen Ursprungslandes zu kennzeichnen. Damit unterstützt das EU-Parlament einen von der EU-Kommission am 13. Februar 2013 eingereichten Gesetzesentwurf für eine neue Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten, der u.a. eine verpflichtende „Made in“-Kennzeichnung vorschlägt. Bislang ist die Angabe für europäische Hersteller freiwillig.

Gemäß den neuen Vorschriften sollen Hersteller in der EU ihre Ware künftig entweder mit „Made in the EU“ oder mit „Made in“ und dem entsprechenden Ursprungsland kennzeichnen. Die Bestimmung des Herkunftsortes eines Produkts orientiere sich dabei am geltenden EU-Zollkodex. Dem Kodex zufolge ist eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehrere Länder beteiligt waren, Ursprungsware des Landes, in dem sie der „letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen worden ist“.

Die „Made in“-Kennzeichnung verbessere die Rückverfolgbarkeit der Waren und stärke den Verbraucherschutz, so die Abgeordneten. Aktuell könne man ca. 10% der Waren, die vom Schnellwarnsystem der Gemeinschaft für gefährliche Produkte (RAPEX) aufgegriffen werden, nicht zum Hersteller zurückverfolgen. Zudem fordert das EU-Parlament härtere Sanktionen für Unternehmen, die nichtkonforme oder potenziell gefährliche Produkte anbieten. Kritiker aus Deutschland sehen durch den Gesetzesentwurf das beliebte Gütesiegel „Made in Germany“ in Gefahr, da es für deutsche Unternehmen schwerer würde, zum Teil im Ausland produzierte Ware mit dem verkaufsfördernden Markenzeichen versehen zu dürfen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen dem Entwurf noch zustimmen.

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